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Wohnraumförderung im Zeichen des Kinderlandes

     
 
 

1.2.07


 

Die baden-württembergische Wohnraumförderung wird grundsätzlich neu ausgerichtet. Dies teilte der Staatssekretär im baden-württembergischen Wirtschaftsministerium Richard Drautz heute in Stuttgart mit.

Der Ministerrat habe am Montagabend grünes Licht für das Landeswohnraumförderungsprogramm 2007 gegeben und damit einer Konzeption von Wirtschaftsminister Ernst Pfister zugestimmt, die ganz im Zeichen des Leitbildes Kinderland Baden-Württemberg stehe. Die neue Landeswohnraumförderung gelte jetzt landesweit und beziehe auch Familien bis in mittlere Einkommenslagen in den Kreis der Berechtigten mit ein, so Staatssekretär Drautz. Neu sei auch ein dynamisches Förderkonzept, das auf wachsende Familien mit Förderanreizen reagiere.

„Hintergrund der Neuausrichtung der Wohnraumförderung ist der für viele Politikbereiche inzwischen zu einer wesentlichen Richtschnur der Entscheidungen gewordene demografische Wandel“, erläuterte Drautz. „Die niedrigen Geburtenzahlen im Land mit den bekannten langfristigen gesellschaftlichen Folgen machen es erforderlich, die staatlichen Anstrengungen gerade auch darauf zu konzentrieren, dass die Wohnbedingungen dem Wunsch nach Kindern nicht entgegenstehen. Nur wenn die räumlichen Voraussetzungen für das Aufwachsen von Kindern in einem geeigneten Wohnumfeld gegeben sind, werden sich nach Überzeugung der Landesregierung wieder mehr Paare für Kinder entscheiden. Dabei muss sich die Förderung an dem ungebrochen starken Interesse der Menschen nach selbst genutztem Wohneigentum orientieren.“

Konkret sieht die Konzeption des Landeswohnraumförderungsprogramms vor, Familien überall im Land beim Bau oder beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit zinsvergünstigten Darlehen zu unterstützen. Deren Höhe hängt insbesondere von der Zahl der im Zeitpunkt der Förderentscheidung vorhandenen Kinder ab. Werden danach weitere Kinder geboren, wird das daneben zunächst zu den üblichen Kapitalmarktbedingungen gewährte Darlehen verbilligt - wahlweise entweder durch eine Absenkung der laufenden Belastung für den Rest der Laufzeit oder aber durch eine Verringerung der Restschuld aus diesem Darlehen. Ein entsprechendes Angebot einer nachträglichen Verringerung der Finanzierungsbelastung soll auch bislang kinderlosen Paaren unterbreitet werden.

Um den Unterschieden im regionalen Kostenniveau Rechnung zu tragen, sieht die Förderkonzeption gestaffelte Darlehensgrundbeträge vor, während die aufgrund der Kinder gewährten Subventionen überall im Land dieselbe Höhe haben. Die Einkommensgrenze, um als Selbstnutzer in den Genuss der neuen Wohnraumförderung des Landes zu kommen, liegt bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei einem Bruttojahresverdienst von rund 59.000 Euro oder einem Bruttomonatsverdienst von rund 4.920 Euro.

Mit der beabsichtigten Gleichstellung von neuem und gebrauchtem Wohnraum in der Förderung wird ein wichtiger Beitrag zur Flächeneinsparung geleistet. Unterstützt werden soll diese Zielrichtung durch einen Förderzuschlag für Vorhaben in Zentren.

Nachdem die vorgesehene Förderung des selbst genutzten Wohneigentums die finanziellen Spielräume des Landes in diesem Bereich nahezu vollständig ausschöpft, wird die Landeskreditbank Baden-Württemberg - L-Bank - ergänzend ein eigenes, ebenfalls im Zins reduziertes Finanzierungsangebot für den Mietwohnungsbau unterbreiten, dass ebenfalls überall im Land von Investoren in Anspruch genommen werden kann und der Höhe nach nicht begrenzt ist. Die Landesregierung sieht in dem damit einhergehen Verzicht auf Bindungen des so geschaffenen Mietwohnraums an bestimmte Nutzergruppen ein wichtiges Signal, die wirtschaftlichen Perspektiven einer Investition im Mietwohnungsbau bei gegebener Nachfrage neu zu bewerten.

Bevor das Landeswohnraumförderungsprogramm 2007 in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Landtages. Er wird seine Entscheidung nach Anhörung der betroffenen Verbände treffen. Im Anschluss daran wird das Wirtschaftsministerium die Regelungen im Detail in einer Verwaltungsvorschrift veröffentlichen und wie die L-Bank in seinem Internetauftritt Informationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen.

Quelle: Wirtschaftsministerium