Im Starter-Center der Handwerkskammer Heilbronn-Franken können künftige Unternehmer einfach und schnell ihren Betrieb anmelden.
Und so geht es:
1. Der Betriebsgründer vereinbart mit einem Berater der Handwerkskammer einen telefonischen oder persönlichen Gesprächstermin.
2. Im Vorgespräch erläutert der Gründer seine Unternehmensidee, in welchem Bereich er tätig werden will und welche Rechtsform der Betrieb haben soll. Es wird geklärt, welche Unterlagen der Gründer für die Anmeldung im Starter-Center mitbringen sollte.
3. Der angehende Unternehmer kommt ins Starter-Center der Handwerkskammer.
Die für die Gründung notwendigen Daten werden erfasst und auf die unterschiedlichen Formulare übertragen.
4. Die ausgefüllten und vom Existenzgründer unterschriebenen Formulare
schickt die Handwerkskammer dann an die betreffenden Behörden. Der Gründer kann - wenn er möchte - die Formulare auch mitnehmen, zuhause überprüfen, unterschreiben und selbst verschicken.
5. Der Betrieb ist angemeldet. Ob Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung - alle diese Behördengänge sind nicht mehr notwendig.
Angeboten wird das Starter-Center an den Standorten Heilbronn, Schwäbisch Hall und Tauberbischofsheim.
Informationen: Martin Weiß (Heilbronn, Tel. 07131/ 791-134), Andreas Weinreich (Schwäbisch Hall, Tel. 0791/ 97107-12) oder Paul Mendel (Tauberbischofsheim, Tel. 09341/9251-20). · ibe/pm
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