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Wenn der Grünkern zum Patentamt muss
     
 
 

22.1.08

 

Nach Schwäbischen Maultaschen, Thüringer Rostbratwurst oder Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch ist auch der Grünkern zertifiziert.

Manche Agrarprodukte mit geografischer Herkunftsbezeichnung kennt man in ganz Deutschland. Regionalität ist „in“, hat Vertrauensvorschuss. Doch wie ist das mit der Verwendung dieser Namen? Wer erlaubt und schützt sie? Walter Kress aus Hardthausen, Regionalmanager bei Hohenlohe Aktiv, kennt sich mit den Bestimmungen der Europäischen Union (EU) aus. Er arbeitete mit am Schutz des „Fränkischen Grünkerns“, der traditionell im Bauland (Neckar-Odenwald-Kreis) angebaut wird. Kress sagt: „In Deutschland ist noch manche Chance ungenutzt.“

Die EU kennt drei Schutzkategorien für die geografische Herkunft (siehe Stichwort). Hat man diese erworben, genießt man EU-weit Schutz vor Nachahmung und hat einige Vermarktungsvorteile, denn: Ohne Schutzsiegel lässt sich wegen des europäischen Wettbewerbsrechts die geografische Herkunft nicht bewerben, zumindest nicht, wenn man EU-Fördergelder erhält.

„Italien und Frankreich haben die Möglichkeit sehr viel eher erkannt“, sagt Walter Kress. Das zeigen auch die Zahlen. Nur neun Prozent der 750 geschützten Bezeichnungen entfallen auf Deutschland, Frankreich bringt es auf 20, Italien auf 22 Prozent.

Die Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hällisches Landschwein war eine der ersten, die die Chance zum Schutz ihres Fleisches nutzte. Wobei immer klar ist: Der Schutz kann sich nicht auf einen Einzelbetrieb beziehen, sondern nur auf eine gebietliche Einheit. „Entscheidend ist, alle Partner der Wertschöpfungskette zusammenzubringen“, erklärt Kress. Die gründen dann eine Schutzgemeinschaft. „Wenn einer nicht mitmacht, aber Einspruch erhebt, haben Sie ein Problem.“ Deshalb ist der Prozess auch langwierig und nicht billig. Die nötige Expertise zur Abgrenzung des regionalen Gebiets mit umfangreichen Recherchen machen Spezialfirmen. 5000 bis 10 000 Euro Vorlaufkosten sind da schon drin, meint Kress, und „vier bis fünf Jahre dauert es, bis man alle Akteure zusammen hat“. Wegen der Kosten sei es sehr wichtig zu prüfen, „welche Wertschöpfung man sichern kann“.

Beim Brettacher Apfel zum Beispiel habe man auch Überlegungen zum Schutz angestellt, dies aber wegen begrenzter Vermarktungschancen als zu teuer verworfen. Kress: „Für den EU-Schutz lohnen sich nur Dinge, die in größerer Menge verfügbar sind.“

Ist die Vorbereitung abgeschlossen, wird ein Antrag auf Eintragung gestellt. Beim Patentamt. 900 Euro kostet dies. Das geschützte Produkt muss natürlich auch kontrolliert werden. Deshalb muss es auch den Zugang zu einem zertifizierten Qualitätszeichen, wie etwa dem QZ Baden-Württemberg haben. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur der Name geschützt ist, sondern auch die versprochenen Dinge drinstecken. Am Ende des Prozesses wird ein Marketingkonzept erarbeitet. Damit sich das Geschützte auch gut verkauft.

Quelle Heilbronner Stimme vom 16. Januar 2008 von Herbert Kaletta www.stimme.de

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