Würth ORSYmobil ermöglicht Menschen mit geistiger Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen der Lichtensterner Werkstätten bei der Firma Würth ORSYmobil ist ein voller Erfolg. Dies betonten alle Beteiligten bei einem Vorort-Termin in Obersulm-Willsbach. „Die Menschen kommen mit großer Freude zu Würth ORSYmobil“, so Martin Schäfer, stellvertretender Sprecher der Geschäftsleitung der Adolf Würth GmbH & Co. KG. „Sie sind ins Unternehmen integriert.“ „Menschen mit und Menschen ohne Behinderung gehören zusammen“, ergänzte Sybille Leiß, Stiftungsleiterin in Lichtenstern. „Unsere Kooperation hat schon lange vor der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention
durch den Bundestag ein positives Signal für Teilhabe und Inklusion gesetzt.“
Das Projekt
Das Projekt wurde 2002 ins Leben gerufen. Erste Aufträge wurden von ORSYmobil an die Lichtensternen Werkstätten vergeben und dort ausgeführt. Nachdem sich die Auftragsvergabe im Laufe der Jahre stetig steigerte, begann im November 2008 das Projekt
„Außenarbeitsplätze“. Bei ORSYmobil wurden Arbeitsplätze eingerichtet, an welchen die Beschäftigten an abgesprochenen Terminen eingesetzt werden. Nach einer Einarbeitung an
Zweite-Wahl-Modulblöcken wurde zur Montage von Kundenaufträgen übergegangen. Bei den Modulblöcken handelt es sich um Werkzeugschränke, die aus einzelnen Modulen
zusammengesetzt und anschließend in Transporterfahrzeuge für Handwerker eingebaut werden.
Die Projektgruppen bestehen aus einem Mitarbeiter und 4-5 Beschäftigten der Lichtensterner Werkstätten. Durch eine ständig wechselnde Zusammensetzung der Projektgruppen wird
möglichst vielen Beschäftigten die Möglichkeit geboten, die Außenarbeitsplätze kennenzulernen. Den Beschäftigten bereitet das Arbeiten bei ORSYmobil große Freude.
Ziel des Projekts ist es, Menschen mit geistiger Behinderung ins Arbeitsleben zu integrieren.
Sowohl bei den Außenarbeitsplätzen als auch in der Arbeit in den Lichtensterner Werkstätten sind die Beschäftigten aktiv am Arbeitsleben beteiligt.
Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten bei ORSYmobil regelmäßig in der Montage. Sie übernehmen dabei die gleichen Aufgaben wie andere ORSYmobil Mitarbeiter, arbeiten
mit den Kollegen vor Ort zusammen und tragen zur Wertschöpfung bei.
Zukunftsausblick
„Die Flexibilität, Zuverlässigkeit und Qualität der Beschäftigten sowie eine starke Wachstumsorientierung bei Würth ORSYmobil stimmt uns zuversichtlich, dass in den kommenden Jahren weitere Außenarbeitsplätze für die Beschäftigten der Lichtensterner
Werkstätten geschaffen werden“, sagte Martin Schäfer. Die Zusammenarbeit sei sehr professionell. Ziel ist, dass die Lichtensterner Werkstätten künftig Kundenaufträge komplett abwickeln.
Soziales Engagement
Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist innerhalb der Würth-Gruppe ein großes Anliegen. Im Hotel-Restaurant Anne-Sophie in Künzelsau, das von Carmen Würth ins Leben gerufen wurde, arbeiten ebenfalls Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Das Haus ist ein Ort der Kommunikation und Begegnung. Würth unterstützt zudem die Special Olympics, eine Sportbewegung, die Wettkämpfe für Menschen mit Behinderung organisiert.
Ziel all dieser von Würth unterstützen Projekte ist es, Menschen mit geistiger Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen somit Akzeptanz und Respekt zu verschaffen.
HINTERGRUNDINFORMATION
UN-Behindertenrechtskonvention
Am 13. Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. (Behindertenrechtskonvention). Schlüsselbegriffe der Konvention sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Seit
dem 26. März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindlich.
Mit der Behindertenrechtskonvention wird Behinderung nicht länger primär unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern Behinderung ist als Menschenrechtsthema anerkannt worden. Behinderte Menschen gelten somit als TrägerInnen unveräußerlicher Menschenrechte. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereichung in der Gesellschaft verstanden.
Die Konvention fordert von Staat und Gesellschaft die freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung. Damit verbunden ist ein vielfältiger Perspektivenwechsel:
vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion;
von der Wohlfahrt und Fürsorge zur Selbstbestimmung.
Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten;
von PatientInnnen zu BürgerInnen;
von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten (Rechtssubjekten).
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