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"Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes
und
Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene"
Leitung:
Klaus Schlick,
Beobachter des Wirtschaftsministeriums
in der Landesvertretung
Christoph Weber,
Beobachter des Finanzministeriums
in der Landesvertretung
Referenten:
Uwe Ihli,
Europäische Kommission,
Generaldirektion Steuern und Zollunion
Martin Frohn,
Europäische Kommission,
Generaldirektion Binnenmarkt
Armin Sohler,
Ernst & Young, Heilbronn
Teilnehmer:
- Karlheinz Börkel, Bürgermeister Schöntal
- Manfred Bub, Raiffeisenbank Kocher-Jagst
- Karl-Heinz Ehrmann, Landratsamt Hohenlohekreis
- Eckhard Fehm, Deutsche Bank-Heilbronn
- Stefan Gläser, Städtetag Baden-Württemberg
- Herbert Göker, Raiffeisenbank Kocher-Jagst
- Steffen Günter, IHK Heilbronn-Franken
- Fritz Hettenbach, recon-marketing GmbH
- Hartmut Keller, AOK-Heilbronn
- Hermann Limbacher, Bürgermeister Mulfingen
- Margret Mergen, Stadt Heilbronn
- Bernd H. Rath, DEKRA-Heilbronn
- Oliver Regner, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
- Ralf Steinbrenner, Rathaus Leingarten
- Thomas Vogl, Gemeinde Cleebronn
- Karlheinz Weigelt, Bürgermeisteramt Untereisesheim
Wesentliche Ergebnisse:
- Der Steuerwettbewerb innerhalb der EU wird sich nach der EU-Erweiterung
noch verstärken.
- Konsequenz daraus könnte sein, dass Unternehmen aus Deutschland
abwandern und das nationale Steueraufkommen gefährdet wird.
- Um dies zu vermeiden sollte auf europäischer Ebene das Ziel
der Harmonisierung der Bemessungsgrundlage verfolgt werden.
- Des Weiteren sollte eine Anpassung der nationalen Steuersätze,
z.B. durch eine Senkung der direkten Steuern zu Lasten der indirekten
Steuern erfolgen.
- Die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie soll zum einen den
Bürokratieabbau weiter voranbringen und zum anderen einen einheitlichen
Rechtsrahmen für Anbieter von Dienstleistungen schaffen. Die
Landesregierung, deren Mitglieder regelmäßig Gespräche
mit Vertretern der europäischen Ebene führen, begrüßt
im Wesentlichen den Vorschlag der Europäischen Kommission.
Ergebnisse im Einzelnen:
a) Teilaspekt Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene
Herr Ihli stellte zunächst dar, dass im Bereich der Steuern
nur eine sehr beschränkte Kompetenz der Europäischen Kommission
bestehe.
Die Europäische Kommission verfolgte in der Vergangenheit
das Ziel der Harmonisierung der direkten Steuern. Nachdem dies jedoch
auf den Widerstand der Mitgliedstaaten stieß, konzentriert
sich die Europäische Kommission gegenwärtig primär
auf eine Koordinierung der Steuersysteme.
Maßgebliche Richtlinien auf europäischer Ebene im Bereich
der direkten Steuern sind:
- Mutter-Tochterrichtlinie,
- Fusionsrichtlinie und
- Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie)
Diese Richtlinien zielen auf eine Übertragung von nationalen
Steuerregelungen auf grenzüberschreitende Vorgänge ab.
Bezüglich der EuGH Rechtsprechung im Bereich des internationalen
Unternehmenssteuerrechts wurde hervorgehoben, dass die Kompetenz
des EuGH zur Auslegung der Grundfreiheiten im Bereich des Steuerrechts
von großer Bedeutung ist, da die Mitgliedstaaten ihre steuerrechtliche
Kompetenz nur im Einklang mit den Grundfreiheiten ausüben dürfen.
Die Urteile des EuGH sind dabei immer einzelfallbezogen und bieten
keine allgemeingültige gesetzliche Lösung an.
Im Einzelnen ging Herr Ihli auf das Urteil "De Lasteyrie du
Saillant" ein. Das Urteil könnte dazu führen, dass
Art. 6 AStG hinfällig ist. Wäre dies der Fall, so bestünden
in Deutschland verstärkte Steuerumgehungsmöglichkeiten.
Weiter wurde festgestellt, dass der Steuerwettbewerb immer mehr
zunimmt. Dies resultiert sowohl aus der Verwirklichung des europäischen
Binnenmarktes, als auch daraus, dass einige Mitgliedstaaten temporäre
Steuervergünstigungen, wie im Rahmen des Modells "Dublin
Docks" anbieten konnten. Herr Ihli betonte, dass sich diese
Unterschiede nach der Erweiterung noch verstärken werden. So
liegt z.B. in Zypern der Unternehmenssteuersatz bei 10%, während
er in Deutschland ca. 37 % beträgt, je nach Gewerbesteuerhebesatz.
Herr Sohler bemerkte, dass der Harmonisierungsauftrag im Bereich
der Mehrwertsteuer, bis auf die Steuersätze, schon recht gut
umgesetzt ist.
Im Bereich der direkten Steuern sollte ein ruinöser Steuerwettbewerb
zwischen den Mitgliedstaaten verhindert werden. Die EU befasst sich
dabei primär mit der Koordinierung, indem sie eine Vereinheitlichung
der Bemessungsgrundlage anstrebt. Es wird z.B. das Ziel verfolgt
einheitliche Bilanzierungsregeln und einheitliche Kriterien zur
Ermittlung der Steuerbilanz durchzusetzen. Als mögliche Bilanzierungsregelung
nannte Herr Sohler die International Accounting Standards (IAS).
Abschließend stellte Herr Sohler ein von der EU ins Leben
initiiertes Pilotprojekt zwischen Deutschland und den Niederlanden
vor. Dabei sollen sich die in einem grenzüberschreitenden Gewerbegebieten
Unternehmen entscheiden können, in welchem Land sie besteuert
werden wollen, so dass die Verrechnungspreisproblematik vermieden
wird.
b) Teilaspekt Liberalisierung des europäischen Dienstleistungsmarktes
vorgestellt wurde von Herr Sohler die EU-Richtlinie zur gegenseitigen
Anerkennung von Berufsqualifikationen, die am 11. Februar vom Europäischen
Parlament verabschiedet. Mit dieser Richtlinie sollen die Vorschriften
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen klarer gefasst
und vereinfacht werden, um so die Freizügigkeit qualifizierter
Personen innerhalb der EU zu erleichtern. Die Richtlinie ist eine
Zusammenfassung von insgesamt 15 Einzelrichtlinien und eine Verringerung
der Artikel 300 auf ca. 60.
Am 13. Januar 2004 hat die Europäische Kommission den Entwurf
für eine europäische Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt.
Diese Richtlinie soll sämtliche Dienstleistungen umfassen,
die bisher noch nicht geregelt sind. Ihre Notwendigkeit ergibt sich
aus der großen Bedeutung von Dienstleistungen für die
Wirtschaft und den noch immer bestehenden Hürden und nationalstaatlicher
Schutzmechanismen, die die Vollendung des Binnenmarktes verhindern
oder erschweren. Der Entwurf soll Erleichterungen bringen. Hierzu
zählen vor allem der Abbau bürokratischer Hürden,
das Verbot an der Staatsangehörigkeit oder dem Unternehmenssitz
anzuknüpfen oder eine Bedarfsprüfung durchzuführen.
Wichtige Errungenschaften sind der so genannte one-stop-shop, die
regelmäßig durchzuführende Evaluierung der nationalen
Beschränkungen und den Informationsaustausch, wie er heute
zwischen den Steuerbehörden schon üblich ist.
Herr Frohn betonte, dass Dienstleistungen 50% der Wirtschaftskraft
umfassen und nahezu 2/3 der Arbeitsplätze ausmachen. Kommunen
sollen von der Dienstleistungsrichtlinie in Bereichen der Daseinsvorsorge
nicht betroffen sein, allenfalls wenn sie eine GmbH gründen,
deren Dienstleistung in den Bereich der geplanten Richtlinie fällt.
Herr Frohn betonte ausdrücklich, dass durch diese geplante
EU-Richtlinie keine Privatisierung erzwungen werden soll.
Auch Erbringer von Dienstleistungen, die nur vorübergehend
im Ausland tätig sind, werden von der Richtlinie nicht berührt,
so Herr Frohn. Außerdem werden bestimmte Berufsabschlüsse
(z.B. Meistertitel) durch die Dienstleistungsrichtlinie nicht angegriffen,
sie fallen aber unter die Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung
von Berufsqualifikationen.
Zum Thema der One-Stop-Shops betonte Herr Frohn, dass Unternehmen,
die sich im Ausland ansiedeln wollen, einen Ansprechpartner brauchen,
der als Mittler fungiert und auch für Anträge etc. zuständig
ist. Eine solche Agentur könne auch dezentral organisiert sein.
Einen großen Fortschritt und Vorteil wäre dabei eine
elektronische Abwicklung des Informationsflusses und der Verwaltung.
Aus den Reihen der Seminarteilnehmer wurde von Herrn Glietsch (Leiter
des Europabüros der baden-württembergischen Kommunen in
Brüssel) angemerkt, dass es für Ausschreibungen bestimmte
Mindestgrenzen gebe, und auch die Beteiligungsform eine Rolle spiele.
Nicht betroffen seien so genannte "in-house-Geschäfte".
Problematisch werde es allerdings im Bereich von Public Private
Partnership (PPP). Die Kommissionsvertreter wiesen in diesem Zusammenhang
auf ein in Vorbereitung befindliches Grünbuch hin, das den
Auftakt der Diskussion zu diesem Thema geben sollte und für
Ende April 2004 angekündigt sei.
c) Adressen im Internet
Internetseiten der Europäischen Union zum Thema Steuern und
Binnenmarkt:
http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/taxation.htm
http://www.europa.eu.int/pol/singl/index_de.htm
Generaldirektion Steuer und Zollunion:
http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/index_en.htm
Generaldirektion Binnenmarkt:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/index.htm
Binnenmarktkommissar Bolkestein:
http://www.europa.eu.int/comm/commissioners/busquin/index_de.html
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