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D O K U M E N T A T I O N
der Präsentation der Region
H E I L B R O N N - F R A N K E N
in der Vertretung des Landes
Baden-Württemberg bei der EU
am 23./24. März 2003

       
 
 

25.3.2004

Fachseminar 3

 

 

"Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes und
Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene"

Leitung:
Klaus Schlick,
Beobachter des Wirtschaftsministeriums
in der Landesvertretung

Christoph Weber,
Beobachter des Finanzministeriums
in der Landesvertretung

Referenten:
Uwe Ihli,
Europäische Kommission,
Generaldirektion Steuern und Zollunion

Martin Frohn,
Europäische Kommission,
Generaldirektion Binnenmarkt

Armin Sohler,
Ernst & Young, Heilbronn


Teilnehmer:
- Karlheinz Börkel, Bürgermeister Schöntal
- Manfred Bub, Raiffeisenbank Kocher-Jagst
- Karl-Heinz Ehrmann, Landratsamt Hohenlohekreis
- Eckhard Fehm, Deutsche Bank-Heilbronn
- Stefan Gläser, Städtetag Baden-Württemberg
- Herbert Göker, Raiffeisenbank Kocher-Jagst
- Steffen Günter, IHK Heilbronn-Franken
- Fritz Hettenbach, recon-marketing GmbH
- Hartmut Keller, AOK-Heilbronn
- Hermann Limbacher, Bürgermeister Mulfingen
- Margret Mergen, Stadt Heilbronn
- Bernd H. Rath, DEKRA-Heilbronn
- Oliver Regner, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
- Ralf Steinbrenner, Rathaus Leingarten
- Thomas Vogl, Gemeinde Cleebronn
- Karlheinz Weigelt, Bürgermeisteramt Untereisesheim

Wesentliche Ergebnisse:

- Der Steuerwettbewerb innerhalb der EU wird sich nach der EU-Erweiterung noch verstärken.

- Konsequenz daraus könnte sein, dass Unternehmen aus Deutschland abwandern und das nationale Steueraufkommen gefährdet wird.

- Um dies zu vermeiden sollte auf europäischer Ebene das Ziel der Harmonisierung der Bemessungsgrundlage verfolgt werden.

- Des Weiteren sollte eine Anpassung der nationalen Steuersätze, z.B. durch eine Senkung der direkten Steuern zu Lasten der indirekten Steuern erfolgen.

- Die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie soll zum einen den Bürokratieabbau weiter voranbringen und zum anderen einen einheitlichen Rechtsrahmen für Anbieter von Dienstleistungen schaffen. Die Landesregierung, deren Mitglieder regelmäßig Gespräche mit Vertretern der europäischen Ebene führen, begrüßt im Wesentlichen den Vorschlag der Europäischen Kommission.

Ergebnisse im Einzelnen:

a) Teilaspekt Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene

Herr Ihli stellte zunächst dar, dass im Bereich der Steuern nur eine sehr beschränkte Kompetenz der Europäischen Kommission bestehe.

Die Europäische Kommission verfolgte in der Vergangenheit das Ziel der Harmonisierung der direkten Steuern. Nachdem dies jedoch auf den Widerstand der Mitgliedstaaten stieß, konzentriert sich die Europäische Kommission gegenwärtig primär auf eine Koordinierung der Steuersysteme.

Maßgebliche Richtlinien auf europäischer Ebene im Bereich der direkten Steuern sind:

- Mutter-Tochterrichtlinie,
- Fusionsrichtlinie und
- Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie)

Diese Richtlinien zielen auf eine Übertragung von nationalen Steuerregelungen auf grenzüberschreitende Vorgänge ab.

Bezüglich der EuGH Rechtsprechung im Bereich des internationalen Unternehmenssteuerrechts wurde hervorgehoben, dass die Kompetenz des EuGH zur Auslegung der Grundfreiheiten im Bereich des Steuerrechts von großer Bedeutung ist, da die Mitgliedstaaten ihre steuerrechtliche Kompetenz nur im Einklang mit den Grundfreiheiten ausüben dürfen. Die Urteile des EuGH sind dabei immer einzelfallbezogen und bieten keine allgemeingültige gesetzliche Lösung an.

Im Einzelnen ging Herr Ihli auf das Urteil "De Lasteyrie du Saillant" ein. Das Urteil könnte dazu führen, dass Art. 6 AStG hinfällig ist. Wäre dies der Fall, so bestünden in Deutschland verstärkte Steuerumgehungsmöglichkeiten.

Weiter wurde festgestellt, dass der Steuerwettbewerb immer mehr zunimmt. Dies resultiert sowohl aus der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes, als auch daraus, dass einige Mitgliedstaaten temporäre Steuervergünstigungen, wie im Rahmen des Modells "Dublin Docks" anbieten konnten. Herr Ihli betonte, dass sich diese Unterschiede nach der Erweiterung noch verstärken werden. So liegt z.B. in Zypern der Unternehmenssteuersatz bei 10%, während er in Deutschland ca. 37 % beträgt, je nach Gewerbesteuerhebesatz.

Herr Sohler bemerkte, dass der Harmonisierungsauftrag im Bereich der Mehrwertsteuer, bis auf die Steuersätze, schon recht gut umgesetzt ist.

Im Bereich der direkten Steuern sollte ein ruinöser Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten verhindert werden. Die EU befasst sich dabei primär mit der Koordinierung, indem sie eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage anstrebt. Es wird z.B. das Ziel verfolgt einheitliche Bilanzierungsregeln und einheitliche Kriterien zur Ermittlung der Steuerbilanz durchzusetzen. Als mögliche Bilanzierungsregelung nannte Herr Sohler die International Accounting Standards (IAS).

Abschließend stellte Herr Sohler ein von der EU ins Leben initiiertes Pilotprojekt zwischen Deutschland und den Niederlanden vor. Dabei sollen sich die in einem grenzüberschreitenden Gewerbegebieten Unternehmen entscheiden können, in welchem Land sie besteuert werden wollen, so dass die Verrechnungspreisproblematik vermieden wird.

b) Teilaspekt Liberalisierung des europäischen Dienstleistungsmarktes

vorgestellt wurde von Herr Sohler die EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen, die am 11. Februar vom Europäischen Parlament verabschiedet. Mit dieser Richtlinie sollen die Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen klarer gefasst und vereinfacht werden, um so die Freizügigkeit qualifizierter Personen innerhalb der EU zu erleichtern. Die Richtlinie ist eine Zusammenfassung von insgesamt 15 Einzelrichtlinien und eine Verringerung der Artikel 300 auf ca. 60.

Am 13. Januar 2004 hat die Europäische Kommission den Entwurf für eine europäische Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Diese Richtlinie soll sämtliche Dienstleistungen umfassen, die bisher noch nicht geregelt sind. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus der großen Bedeutung von Dienstleistungen für die Wirtschaft und den noch immer bestehenden Hürden und nationalstaatlicher Schutzmechanismen, die die Vollendung des Binnenmarktes verhindern oder erschweren. Der Entwurf soll Erleichterungen bringen. Hierzu zählen vor allem der Abbau bürokratischer Hürden, das Verbot an der Staatsangehörigkeit oder dem Unternehmenssitz anzuknüpfen oder eine Bedarfsprüfung durchzuführen. Wichtige Errungenschaften sind der so genannte one-stop-shop, die regelmäßig durchzuführende Evaluierung der nationalen Beschränkungen und den Informationsaustausch, wie er heute zwischen den Steuerbehörden schon üblich ist.

Herr Frohn betonte, dass Dienstleistungen 50% der Wirtschaftskraft umfassen und nahezu 2/3 der Arbeitsplätze ausmachen. Kommunen sollen von der Dienstleistungsrichtlinie in Bereichen der Daseinsvorsorge nicht betroffen sein, allenfalls wenn sie eine GmbH gründen, deren Dienstleistung in den Bereich der geplanten Richtlinie fällt. Herr Frohn betonte ausdrücklich, dass durch diese geplante EU-Richtlinie keine Privatisierung erzwungen werden soll.

Auch Erbringer von Dienstleistungen, die nur vorübergehend im Ausland tätig sind, werden von der Richtlinie nicht berührt, so Herr Frohn. Außerdem werden bestimmte Berufsabschlüsse (z.B. Meistertitel) durch die Dienstleistungsrichtlinie nicht angegriffen, sie fallen aber unter die Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Zum Thema der One-Stop-Shops betonte Herr Frohn, dass Unternehmen, die sich im Ausland ansiedeln wollen, einen Ansprechpartner brauchen, der als Mittler fungiert und auch für Anträge etc. zuständig ist. Eine solche Agentur könne auch dezentral organisiert sein. Einen großen Fortschritt und Vorteil wäre dabei eine elektronische Abwicklung des Informationsflusses und der Verwaltung.

Aus den Reihen der Seminarteilnehmer wurde von Herrn Glietsch (Leiter des Europabüros der baden-württembergischen Kommunen in Brüssel) angemerkt, dass es für Ausschreibungen bestimmte Mindestgrenzen gebe, und auch die Beteiligungsform eine Rolle spiele. Nicht betroffen seien so genannte "in-house-Geschäfte". Problematisch werde es allerdings im Bereich von Public Private Partnership (PPP). Die Kommissionsvertreter wiesen in diesem Zusammenhang auf ein in Vorbereitung befindliches Grünbuch hin, das den Auftakt der Diskussion zu diesem Thema geben sollte und für Ende April 2004 angekündigt sei.

c) Adressen im Internet

Internetseiten der Europäischen Union zum Thema Steuern und Binnenmarkt:
http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/taxation.htm
http://www.europa.eu.int/pol/singl/index_de.htm

Generaldirektion Steuer und Zollunion:
http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/index_en.htm

Generaldirektion Binnenmarkt:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/index.htm

Binnenmarktkommissar Bolkestein:
http://www.europa.eu.int/comm/commissioners/busquin/index_de.html

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