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Gründungsboom bei Kleinstbetrieben hält an

     
 
 

25.7.05


 

Die Zahl der Handwerksbetriebe in der Region steigt. Zum 30. Juni waren insgesamt 11 333 Betriebe bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken eingetragen – das sind 90 Betriebe mehr als zu Jahresbeginn. Damit verzeichnet die Kammer erstmals seit mehr als zehn Jahren eine kräftige Steigerung.

Im zulassungspflichtigen Handwerk konnte die jahrelange Talfahrt gestoppt werden. Hier hat sich die Zahl der Betriebe um 19 auf 8172 Betriebe leicht erhöht. Die steigenden Betriebszahlen in diesem Bereich sieht Gerhard Pfander, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, nicht nur positiv: „Das Ende der Talfahrt im zulassungspflichtigen Handwerk ist auf den ersten Blick zwar erfreulich. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass sich der Gründungsboom vor allem auf den erleichterten Zugang zu diesem Bereich durch Sonderbewilligungen zurückführen lässt“, erklärt Pfander. So kann sich ein Handwerker nach sechs Jahren Tätigkeit als Geselle – davon vier Jahre in leitender Position – im zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen. 35 Prozent der Neugründungen in diesem Bereich gehen auf Sonderbewilligungen zurück.
Seit der Novellierung der Handwerksordnung hat die Handwerkskammer insgesamt knapp 400 Betriebe hinzugewonnen. „Zu hoffen bleibt, dass es sich dabei nicht um so genannte Sumpfblüten handelt, die aus der Not der Arbeitslosigkeit heraus entstanden sind“, so Gerhard Pfander.

Auffällig im zulassungspflichtigen Bereich ist die erneute Steigerung im Friseur-Handwerk (plus 26 Betriebe). Auch das Zimmerer-Handwerk konnte um zwölf Betriebe zulegen. Von den größten Verlusten betroffen sind die Elektrotechniker (minus zehn Betriebe) und die Feinwerkmechaniker (minus neun Betriebe). Daneben gab es große Fluktuationen bei den Maurern, Kfz-Technikern und Tischlern. Zum zulassungspflichtigen Handwerk gehören 41 Berufe, für deren selbstständige Ausübung der Meisterbrief oder eine vergleichbare Prüfung erforderlich ist.

Bei den Kleinunternehmern, die so genannte einfache Tätigkeiten ausüben, gab es keinerlei Veränderung. Nach wie vor sind hier zwei Betriebe in der Handwerksrolle eingetragen. Bei den einfachen Tätigkeiten handelt es sich um Tätigkeiten aus dem zulassungspflichtigen Handwerk, die in weniger als drei Monaten erlernt werden können.

Im zulassungsfreien Handwerk ist nochmals eine kräftige Steigerung von 89 Betrieben auf 1381 zu verzeichnen. Den größten Zuwachs registriert dabei das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk mit einem Plus von 36 Betrieben. Seit dem Wegfall der Meisterprüfung als zwingende Voraussetzung zur Selbstständigkeit ist die Zahl innerhalb von eineinhalb Jahren von 191 auf 291 Betriebe hochgeschnellt. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 50 Prozent. Ähnliche Steigerungsraten gibt es bei den Raumausstattern, bei denen nochmals 18 Betriebe hinzugekommen sind. Insgesamt ist die Zahl der Raumausstatterbetriebe seit Inkrafttreten der neuen Handwerksordnung am 1. Januar 2004 von 106 auf 150 angewachsen. Grund hierfür dürfte zum einen der Wegfall der Meisterpflicht sein. Zum anderen nutzen immer mehr Handwerker die Möglichkeit, sich als Raumausstatter selbständig zu machen, indem sie die Leistungen Streichen und Tapezieren im Innenbereich anbieten. Dies ist zum Beispiel für Malergesellen oft der einzige Weg zu einer selbstständigen Tätigkeit, zumal das Maler- und Lackierer-Handwerk nach wie vor zulassungspflichtig ist. Auch bei den Gebäudereinigern war eine Steigerung um neun auf 181 Betriebe zu verzeichnen.

Auf dem absteigenden Ast befindet sich seit Novellierung der Handwerksordnung zum 1. Januar 2004 das handwerksähnliche Gewerbe, das einen Verlust von 18 Betrieben auf 1778 hinzunehmen hat. Auch das erneute Plus bei den Kosmetikern von 539 auf 548 Betriebe kann die Verluste innerhalb dieser Gruppe nicht mehr wettmachen.

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