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Kulturdenkmale im regionalen
Maßstab - eine Einführung |
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Geschichtliche und kulturelle
Zusammenhänge sowie gewachsene
Kulturlandschaften mit ihren Kulturdenkmalen sollen im Rahmen der
Raumordnung bewahrt und erhalten werden, wie es § 3 (2) Nr.
13 des Raumordnungsgesetzes oder ähnlich die baden-württembergische
Verfassung (Artikel 3 c) formuliert. Diesen Grundsatz hat der Regionalverband
Heilbronn-Franken in sein Leitbild übernommen und sich verpflichtet,
die Kulturlandschaft mit ihren zahlreichen historischen Zeugnissen
als besondere Stärke der Region und als weichen Standortfaktor
herauszustellen. Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg hat
den gesetzlichen Auftrag zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale
des Landes beizutragen. Gemeinsames Ziel ist somit, schützenswerte
Teile der historischen Kulturlandschaft mit all ihren prägenden
Elementen zu bewahren und als geschichtliche Spuren in unserer Umwelt
für kommende Generationen zu sichern.
Aus diesen Leitzielen heraus entstand die Konzeption des Projekts "Kulturdenkmale
in der Region Heilbronn-Franken". Das in der Methodik ähnliche
und als Vorbild dienende Modellprojekt "Bau- und Bodendenkmale
des damaligen Regionalverbandes Stuttgart" findet damit seine
Fortsetzung im Nordosten Baden-Württembergs.
Das Ziel dieses denkmalpflegerischen Fachbeitrags zur Regionalplanung
ist zunächst die selektive Auswahl, die Aufbereitung und Vermittlung
der wesentlichen Elemente der Kulturlandschaft und ihrer landschaftsprägenden
Kulturgüter als Teil des Landschaftsrahmenplanes. Die Zusammenstellung
von regional bedeutsamen Kulturdenkmalen soll somit helfen, Kulturgüter
schon frühzeitig im planerischen Rahmen sichtbar zu machen.
Geschützt werden kann schließlich nur das, was auch allgemein
bekannt ist. Als raumbezogene Daten im Bereich des Kulturgüterschutzes
stehen die Informationen den verschiedenen Planträgern, vom
Regionalverband selbst bis hin zu Kommunen und Fachbehörden
zur Verfügung. Die gesammelten Daten stellen aber auch ein wichtiges
Informationsmedium zur Beurteilung von kommunalen Planungen, allen
voran der Flächennutzungsplanung, dar. Die Projektergebnisse
sollen als wesentliche Orientierungsgröße für eine
dem kulturellen Erbe verpflichtete zukünftige Freiraum- und
Siedlungsentwicklung dienen. Gerade in Gebieten mit lebhafter Siedlungsentwicklung
oder starken Veränderungen der Freiraumstruktur sollen regional
bedeutsame Denkmale in einem sinnstiftenden Umfeld erhalten werden.
Um einen möglichst schnellen und benutzerfreundlichen Überblick über
das Thema "Historische Kulturlandschaft" und "Kulturdenkmale" für
den Anwender zu gewährleisten, wurde die Karte der regionalbedeutsamen
Kulturdenkmale im Maßstab 1:100.000 erarbeitet. Der Kartenteil
wurde bewusst als zentraler und wichtigster Bestandteil gewählt,
da gerade in der Visualisierung der Überblick über die
Kulturlandschaft und die Raumbedeutung einzelner Objekte herausgestellt
werden kann. Die beiliegende CD mit reichhaltigem Fotomaterial ermöglicht
darüber hinaus einen visuellen Zugang zu den einzelnen Denkmalen
und den landschaftlichen Zusammenhängen.
Als dominante Ausdrucksformen einer über Jahrhunderte gewachsenen
historischen Kulturlandschaft wurden Objekte ausgewählt, die
im regionalen Maßstab flächenhaft wirksam, in hohem
Maße landschaftsprägend bzw. von hoher wissenschaftlicher
(archäologischer/kunsthistorischer) Bedeutung sind.
Inhaltlich (und farblich) wurde zwischen Objekten der Bau- und
Kunstdenkmalpflege, der Vor- und Frühgeschichte und der Mittelalterarchäologie
differenziert. Formal unterschied man zwischen punkthaften, linienhaften
und flächenhaften Äußerungen der Kulturlandschaft.
Im rechtlichen Sinne sind unter den ausgewählten Objekten
in der Hauptsache Kulturdenkmale im Sinne des Baden-Württembergischen
Denkmalschutzgesetzes, insbesondere Kulturdenkmale von besonderer
Bedeutung, die bereits einen hohen rechtlichen Schutz in Bezug
auf ihre Umgebung genießen (§ 2 bzw. §§ 12/28
DSchG). Als bedeutende historische Stadtkerne in der Region sind
auch Ensembles, das heißt Gesamtanlagen gemäß § 19
DSchG, aufgenommen. Über den klassischen Denkmalbegriff mit
seinen rechtlichen Schutzkategorien hinaus wurden weitere regionalbedeutsame
Elemente ausgewählt, die das Bild der historischen Kulturlandschaften
in der Region ergänzen, wie zum Beispiel erhaltenswerte Ortsteile
(vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 5 Baugesetzbuch) oder einzelne Zeugnisse
historischer Kulturlandschaften (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz).
Die Spanne reicht dabei von geläufigen Objekten bis hin zu
unbekannteren, aber ebenso wichtigen Anlagen. Gemeint sind sowohl
berühmte Schlösser wie Langenburg, als auch der baugeschichtlich
hochinteressante spätmittelalterliche Ansitz der Haller Patrizierfamilie
Senft in Untermünkheim; weithin sichtbare Kirchen wie die
Heilbronner Kilianskirche, aber auch kleine Wallfahrtskapellen
wie in Uissigheim am Stahlberg; bedeutende Klosteranlagen wie Schöntal
im Jagsttal, aber auch versteckte Überreste monastischen Lebens
wie in Gnadental bei Michelfeld; bedeutende mittelalterliche Stadtanlagen
wie Eppingen oder Wertheim ebenso wie erhalten gebliebene historische
Dorfkerne wie Geislingen oder Orendelsall; berühmte Ruinen
wie die Weibertreu bei Weinsberg ebenso wie dem Laien eher unbekannte
Burgenreste wie die Ruine Flügelau bei Crailsheim; bekannte
Grenzlinien des Mittelalters wie der Württembergische Landgraben
oder die Haller Landhege und verstecktere archäologische Denkmale
wie die verschwundenen Salinen bei Niedernhall; national bedeutende
Bodendenkmale wie der Limes mit seinen Kastellen genauso wie auf
den ersten Blick eher unspektakuläre aber wissenschaftlich
wichtige keltische Höhensiedlungen wie bei Finsterlohr. Es
kann sich dabei sowohl um kleine, aber weithin sichtbare Gebäude
handeln wie z.B. die Landtürme um Schwäbisch Hall oder
im Taubertal als auch um großflächige Denkmale wie die
historischen Weinberge im Neckartal oder den Karlsberg, einen ehemaligen
fürstlichen Jagdwald bei Weikersheim. Auch linienhafte Elemente
wie die Cröffelbacher Steige mit Steigengasthaus oder die
Bahnstrecke Bad Mergentheim-Ellwangen sind darin enthalten.
Natürlich spiegelt diese Kartierung im Maßstab 1:100.000
nur eine Auswahl aller im Raum befindlichen Kulturdenkmale wider.
In den einzelnen Städten und Gemeinden ergänzt eine Vielzahl
weiterer Bau- und Bodendenkmale das Bild der historischen Kulturlandschaft.
Schon alleine der Kartenmaßstab, insbesondere aber die regionale
Bedeutung und die dadurch zwingend notwendige Filterung der Objekte
verboten aber eine vollständige Aufnahme aller historischen Überlieferungen
der Kulturlandschaft.
Um den übergreifenden Zusammenhang einzelner Kulturdenkmale
bzw. Denkmalgruppen in einer Kulturlandschaft besser zu verdeutlichen,
wurden charakteristische und besonders intensiv von der Geschichte
geprägte sowie heute noch erlebbare Kulturlandschaften in
der Karte mit Schriftzügen gekennzeichnet.
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Ich
lebe und arbeite gern
in Heilbronn-Franken... |
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| "Man findet hier nicht so ein kleinkariertes
pietistisches Denken. Die Menschen hier sind sehr offen |
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| und liberal und mit einer
kleinen Portion Schlitzohrigkeit." |
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| Prof. Dr. h.c. Reinhold
Würth, Beiratsvorsitzender Adolf Würth GmbH & Co. KG,
Künzelsau |
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| "Eine hohe Qualifikation, Kreativität
und die Bereitschaft zu Veränderungen sind Eigenschaften, |
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| die die Menschen in dieser
Region auszeichnen und das Leben in Heilbronn-Franken lebenswert machen." |
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| Otto Lindner, ehem. Werkleiter AUDI AG, Neckarsulm, derzeitiger Vorstands-Vorsitzender von Volkswagen de Mexico |
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"Wir haben uns in dieser Region
angesiedelt,
weil wir auf
die Nähe zu unserem
bestehenden |
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| Entwicklungszentrum Wert
legen und wir hier kompetente Partner in Land, Region, Landkreis und
Kommune finden." |
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| Franz
Fehrenbach, Vorsitzender der Geschäftsleitung Robert Bosch GmbH,
Stuttgart |
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