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Kulturdenkmale im regionalen Maßstab - eine Einführung
       
   
  Geschichtliche und kulturelle Zusammenhänge sowie gewachsene Kulturlandschaften mit ihren Kulturdenkmalen sollen im Rahmen der Raumordnung bewahrt und erhalten werden, wie es § 3 (2) Nr. 13 des Raumordnungsgesetzes oder ähnlich die baden-württembergische Verfassung (Artikel 3 c) formuliert. Diesen Grundsatz hat der Regionalverband Heilbronn-Franken in sein Leitbild übernommen und sich verpflichtet, die Kulturlandschaft mit ihren zahlreichen historischen Zeugnissen als besondere Stärke der Region und als weichen Standortfaktor herauszustellen. Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg hat den gesetzlichen Auftrag zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale des Landes beizutragen. Gemeinsames Ziel ist somit, schützenswerte Teile der historischen Kulturlandschaft mit all ihren prägenden Elementen zu bewahren und als geschichtliche Spuren in unserer Umwelt für kommende Generationen zu sichern.

Aus diesen Leitzielen heraus entstand die Konzeption des Projekts "Kulturdenkmale in der Region Heilbronn-Franken". Das in der Methodik ähnliche und als Vorbild dienende Modellprojekt "Bau- und Bodendenkmale des damaligen Regionalverbandes Stuttgart" findet damit seine Fortsetzung im Nordosten Baden-Württembergs.

Das Ziel dieses denkmalpflegerischen Fachbeitrags zur Regionalplanung ist zunächst die selektive Auswahl, die Aufbereitung und Vermittlung der wesentlichen Elemente der Kulturlandschaft und ihrer landschaftsprägenden Kulturgüter als Teil des Landschaftsrahmenplanes. Die Zusammenstellung von regional bedeutsamen Kulturdenkmalen soll somit helfen, Kulturgüter schon frühzeitig im planerischen Rahmen sichtbar zu machen. Geschützt werden kann schließlich nur das, was auch allgemein bekannt ist. Als raumbezogene Daten im Bereich des Kulturgüterschutzes stehen die Informationen den verschiedenen Planträgern, vom Regionalverband selbst bis hin zu Kommunen und Fachbehörden zur Verfügung. Die gesammelten Daten stellen aber auch ein wichtiges Informationsmedium zur Beurteilung von kommunalen Planungen, allen voran der Flächennutzungsplanung, dar. Die Projektergebnisse sollen als wesentliche Orientierungsgröße für eine dem kulturellen Erbe verpflichtete zukünftige Freiraum- und Siedlungsentwicklung dienen. Gerade in Gebieten mit lebhafter Siedlungsentwicklung oder starken Veränderungen der Freiraumstruktur sollen regional bedeutsame Denkmale in einem sinnstiftenden Umfeld erhalten werden.

Um einen möglichst schnellen und benutzerfreundlichen Überblick über das Thema "Historische Kulturlandschaft" und "Kulturdenkmale" für den Anwender zu gewährleisten, wurde die Karte der regionalbedeutsamen Kulturdenkmale im Maßstab 1:100.000 erarbeitet. Der Kartenteil wurde bewusst als zentraler und wichtigster Bestandteil gewählt, da gerade in der Visualisierung der Überblick über die Kulturlandschaft und die Raumbedeutung einzelner Objekte herausgestellt werden kann. Die beiliegende CD mit reichhaltigem Fotomaterial ermöglicht darüber hinaus einen visuellen Zugang zu den einzelnen Denkmalen und den landschaftlichen Zusammenhängen.

Als dominante Ausdrucksformen einer über Jahrhunderte gewachsenen historischen Kulturlandschaft wurden Objekte ausgewählt, die im regionalen Maßstab flächenhaft wirksam, in hohem Maße landschaftsprägend bzw. von hoher wissenschaftlicher (archäologischer/kunsthistorischer) Bedeutung sind.

Inhaltlich (und farblich) wurde zwischen Objekten der Bau- und Kunstdenkmalpflege, der Vor- und Frühgeschichte und der Mittelalterarchäologie differenziert. Formal unterschied man zwischen punkthaften, linienhaften und flächenhaften Äußerungen der Kulturlandschaft.

Im rechtlichen Sinne sind unter den ausgewählten Objekten in der Hauptsache Kulturdenkmale im Sinne des Baden-Württembergischen Denkmalschutzgesetzes, insbesondere Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung, die bereits einen hohen rechtlichen Schutz in Bezug auf ihre Umgebung genießen (§ 2 bzw. §§ 12/28 DSchG). Als bedeutende historische Stadtkerne in der Region sind auch Ensembles, das heißt Gesamtanlagen gemäß § 19 DSchG, aufgenommen. Über den klassischen Denkmalbegriff mit seinen rechtlichen Schutzkategorien hinaus wurden weitere regionalbedeutsame Elemente ausgewählt, die das Bild der historischen Kulturlandschaften in der Region ergänzen, wie zum Beispiel erhaltenswerte Ortsteile (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 5 Baugesetzbuch) oder einzelne Zeugnisse historischer Kulturlandschaften (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz).

Die Spanne reicht dabei von geläufigen Objekten bis hin zu unbekannteren, aber ebenso wichtigen Anlagen. Gemeint sind sowohl berühmte Schlösser wie Langenburg, als auch der baugeschichtlich hochinteressante spätmittelalterliche Ansitz der Haller Patrizierfamilie Senft in Untermünkheim; weithin sichtbare Kirchen wie die Heilbronner Kilianskirche, aber auch kleine Wallfahrtskapellen wie in Uissigheim am Stahlberg; bedeutende Klosteranlagen wie Schöntal im Jagsttal, aber auch versteckte Überreste monastischen Lebens wie in Gnadental bei Michelfeld; bedeutende mittelalterliche Stadtanlagen wie Eppingen oder Wertheim ebenso wie erhalten gebliebene historische Dorfkerne wie Geislingen oder Orendelsall; berühmte Ruinen wie die Weibertreu bei Weinsberg ebenso wie dem Laien eher unbekannte Burgenreste wie die Ruine Flügelau bei Crailsheim; bekannte Grenzlinien des Mittelalters wie der Württembergische Landgraben oder die Haller Landhege und verstecktere archäologische Denkmale wie die verschwundenen Salinen bei Niedernhall; national bedeutende Bodendenkmale wie der Limes mit seinen Kastellen genauso wie auf den ersten Blick eher unspektakuläre aber wissenschaftlich wichtige keltische Höhensiedlungen wie bei Finsterlohr. Es kann sich dabei sowohl um kleine, aber weithin sichtbare Gebäude handeln wie z.B. die Landtürme um Schwäbisch Hall oder im Taubertal als auch um großflächige Denkmale wie die historischen Weinberge im Neckartal oder den Karlsberg, einen ehemaligen fürstlichen Jagdwald bei Weikersheim. Auch linienhafte Elemente wie die Cröffelbacher Steige mit Steigengasthaus oder die Bahnstrecke Bad Mergentheim-Ellwangen sind darin enthalten.

Natürlich spiegelt diese Kartierung im Maßstab 1:100.000 nur eine Auswahl aller im Raum befindlichen Kulturdenkmale wider. In den einzelnen Städten und Gemeinden ergänzt eine Vielzahl weiterer Bau- und Bodendenkmale das Bild der historischen Kulturlandschaft. Schon alleine der Kartenmaßstab, insbesondere aber die regionale Bedeutung und die dadurch zwingend notwendige Filterung der Objekte verboten aber eine vollständige Aufnahme aller historischen Überlieferungen der Kulturlandschaft.

Um den übergreifenden Zusammenhang einzelner Kulturdenkmale bzw. Denkmalgruppen in einer Kulturlandschaft besser zu verdeutlichen, wurden charakteristische und besonders intensiv von der Geschichte geprägte sowie heute noch erlebbare Kulturlandschaften in der Karte mit Schriftzügen gekennzeichnet.

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Ich lebe und arbeite gern
in Heilbronn-Franken...
"Man findet hier nicht so ein kleinkariertes pietistisches Denken. Die Menschen hier sind sehr offen
und liberal und mit einer kleinen Portion Schlitzohrigkeit."
Prof. Dr. h.c. Reinhold Würth, Beiratsvorsitzender Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau
Würth-Gruppe
"Eine hohe Qualifikation, Kreativität und die Bereitschaft zu Veränderungen sind Eigenschaften,
die die Menschen in dieser Region auszeichnen und das Leben in Heilbronn-Franken lebenswert machen."
Otto Lindner, ehem. Werkleiter AUDI AG, Neckarsulm, derzeitiger Vorstands-Vorsitzender von Volkswagen de Mexico
Audi AG
"Wir haben uns in dieser Region angesiedelt,
weil wir auf
die Nähe zu unserem
bestehenden
Entwicklungszentrum Wert legen und wir hier kompetente Partner in Land, Region, Landkreis und Kommune finden."
Franz Fehrenbach, Vorsitzender der Geschäftsleitung Robert Bosch GmbH, Stuttgart
Robert Bosch GmbH