- Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und den Ländern mit insgesamt 80 Millionen Euro unterstützte Ausfallfonds I sichert ausschließlich Kinofilme und High-End-Serienproduktionen ab.
- Für TV- und Streamingproduktionen haben die Länder eigenständig den Ausfallfonds II mit einem Gesamtvolumen von rund 48 Millionen Euro aufgebaut, um auch Produktionen dieser Bereiche aus ihrem jeweiligen Bundesland gegen erhebliche finanzielle Ausfälle abzusichern.
Bundesweiter Ausfallfonds für Film- und Fernsehproduktionen
Das Land beteiligt sich mit fünf Millionen Euro am bundesweiten Ausfallfonds für Film- und Fernsehproduktionen. Neben Kinofilmen und High-End-Serienproduktionen sind auch TV- und Streamingproduktionen aus dem Land gegen finanzielle Ausfälle abgesichert.
Um mögliche pandemiebedingte Drehausfälle von Film- und Fernsehproduzentinnen und -produzenten aus Baden-Württemberg abzusichern, beteiligt sich das Land an einem Ausfallfonds von Bund und Ländern. Die Mittel stammen aus dem Corona-Nothilfefonds des Landes für Kunst- und Kultur. „Wir setzen alles daran, auch die Filmkultur durch diese schwierige Zeit zu bringen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. „Produktionsunternehmen aus Baden-Württemberg brauchen Sicherheiten für die aufwendigen und risikobehafteten Dreharbeiten in Zeiten der Pandemie. Es freut mich, dass es gemeinsam mit Bund, Ländern sowie den Sendern und Plattformen gelungen ist, die Ausfallfonds aufzustellen.“
Anträge von gefährdeten Produktionen können ab sofort bei der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) erfolgen. Konkret stellt das Land fünf Millionen Euro bereit: eine Million Euro für den Ausfallfonds von Bund und Ländern für Kinofilme und High-End-Serien und vier Millionen Euro für den Ausfallfonds der Länder für TV- und Streamingproduktionen. Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen die in Baden-Württemberg klein- und mittelständisch geprägte Branchen der Film- und Fernsehproduktionsfirmen. Bei pandemiebedingten Drehausfällen haften die üblichen Filmversicherungen nicht und es kann schnell zu existenzbedrohenden Notlagen kommen.
Übernahme von bis zu 90 Prozent der Ausfallkosten
Um diese möglichst zu vermeiden, haben sich Bund, Länder, Sender und Produktionsunternehmen auf eine faire Aufteilung der pandemiebedingten Ausfallkosten von Film- und Fernsehproduktionen geeinigt. Gemeinsam werden bis zu 90 Prozent der Ausfallkosten übernommen. Die Produktionsunternehmen beteiligen sich ebenfalls mit einem Selbstbehalt. Hierfür wurden zwei Fonds konzipiert:
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