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    ELR-Förderprogramm für KMU in ländlichen Kommunen // jetzt informieren & einreichen bis 20.09.

    Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

    Die Ausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2026 stellt einen wichtigen wirtschafts- und strukturpolitischen Impuls für unsere Region dar. Das ELR stärkt gezielt die ländlich geprägten Kommunen, fördert innovative Projekte und unterstützt die regionale Wirtschaft durch Investitionen in Wohnen, Arbeiten und Grundversorgung. Damit werden nicht nur attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unserer Region nachhaltig gesichert. Wir ermutigen alle Akteure, diese Chance aktiv zu nutzen und gemeinsam die Entwicklung unserer ländlichen Räume voranzutreiben.

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

    Wo liegen die Förderschwerpunkte?
    Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 Prozent, gegebenenfalls 35 Prozent bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag, gefördert werden.

    Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen maximal 50.000 Euro, bei Umnutzungen bis zu 60.000 Euro. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 Euro pro eigen-genutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten - bis zur Erschließung in den 70er-Jahre - ist die Förderung möglich.

    Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, mit bis zu 100 Mitarbeitern, unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störenden Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 Prozent gefördert werden.

    CO2-Speicherzuschlag
    Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie beispielsweise Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von fünf Prozent auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

    Das ELR
    Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnort-nahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und da-bei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

    Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material - in der Regel ist dies der Baustoff Holz - besteht. Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

    Antragsverfahren
    Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Kommunen gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
    Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 20. September 2025 bei der Stadtverwaltung Künzelsau vorliegen. Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, kann die erforderlichen Unterlagen abstimmen mit Ines Necker von der Stadtverwaltung Künzelsau, Telefon 07940/129-617, E-Mail ines.necker@kuenzelsau.de .

    Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.

    Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung sind zu finden unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

    Text: Stadtverwaltung Künzelsau
    Bildquelle: Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH

     

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